- Förderung von Kunst und Kultur mittels Durchführung von live und online Veranstaltungen, bevorzugt lokaler und regionaler Künstler und Musiker
- Veranstaltung von Vernissagen und Ausstellungen bildender Kunst bevorzugt lokaler und regionaler Künstler
- Bereitstellung eines Treffpunktes für lokale und regionale Künstler insbesondere, aber nicht ausschließlich, der Mieter der Kulturpark-West gGmbH.
- Förderung interkultureller Verständigung und Integration durch kulturelle-, künstlerische und Tanz-Veranstaltungen.
- Der Verein betreibt zu diesem Zweck entsprechende Räumlichkeiten und verwaltet diese.
Die Gruppe verfügt über Stimmrecht. Weitere Details wie Mitgliedsbeitrag, Arbeitsstunden und Anrecht auf Kursstunden etc. regelt die GO.
Die Gruppe verfügt über Stimmrecht. Weitere Details wie Mitgliedsbeitrag, Arbeitsstunden und Anrecht auf Kursstunden etc. regelt die GO.
Die Gruppe verfügt über kein Stimmrecht.
Mitglieder des Vereins können werden:
Organe des Vereins sind:
Dem Vorstand des Vereins obliegt die Vertretung des Vereins nach § 26 BGB und die Führung seiner Geschäfte. Er hat insbesondere folgende Aufgaben:
Der Vorstand wird ermächtigt, Änderungen und Ergänzungen der neugefassten Satzung vorzunehmen, die das Amtsgericht oder das zuständige Finanzamt für die Eintragung in das Vereinsregister verlangt.
Die vorstehende Satzung wurde am 14.02.2022 erstellt, in der am 27.02.2023 stattgefundenen Mitgliederversammlungen angenommen und tritt mit dem Eintrag in das Vereinsregister beim Amtsgericht Augsburg in Kraft.
Augsburg, 27.02.2023
Gerd – Georg Lutzenberger
Vorsitzender